Haende1
Gesetze

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundgesetz

Artikel 1

Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte (Artikel 1 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung. Ebenso wie Artikel 20 GG steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten Ewigkeitsklausel und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder abgeschafft noch verändert werden.

Wortlaut:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

Der Artikel 2 gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte). Dieser garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und schützt die Freiheit der Person.

Wortlauf:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

EU

Gerichtshof der Europäischen Union

EU

Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Mensch. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18. Okt. 2011 erstmals höchstrichterlich festgestellt (Rechtssache: C-34/10). Daraus ergeben sich weitreichende Folgen für das gesamte EU-Recht: Seither ist klar, daß seitens der EU das Leben und die Würde jedes menschlichen Embryos vom Zeitpunkt der Befruchtung an geschützt werden muss. Dieser Schutz ist aktuell jedoch nicht gewährleistet

Dass die obersten Richter der EU die Würde des Menschen einsetzen sehen und daraus ableiten, dass der Embryo nur um seiner selbst willen behandelt werden darf, ist eine Wegweisung für - hoffentlich - lange Zeit. Der Europäische Gerichtshof hat mit diesem Urteil Europäische Rechtsgeschichte geschrieben.

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